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U * * U D A R C Distrikt Bayern-Ost
U * D * U Bereich Niederbayern und Oberpfalz
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U * A R * U D I S T R I K T S R U N D S P R U C H
U * * U der 45. Kalenderwoche 2012
U * * U Erstellt und veröffentlicht am 07. November 2012
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U * * U Infos zum Rundspruch bitte an
U * U Rudi, DG5RCH; Dieter, DL1RDB oder Klaus, DD4SK.
U U Redaktionsschluss ist Mittwoch um 20:00 Uhr.
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* Auszüge aus dem Rundspruch bitten wir entsprechend zu kennzeichnen *
Grüß Gott liebe Hörerinnen und Hörer, wir begrüßen alle Zuhörer und Leser
des Distriktsrundspruchs "Bayern-Ost". Ausdrücklich begrüßen wir auch alle
Zuhörer, die noch keine Lizenz haben. Sollte unser Rundspruch mehr Appetit
auf den Amateurfunk machen, erhalten Sie weitere Informationen im Internet
unter www.darc.de/u oder bei unserem Distriktsvorsitzenden Hans Reyzl unter
der Telefonnummer 09661 4525.
Den Redakteur Dieter, DL1RDB erreichen Sie unter der Adresse dl1rdb@darc.de.
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Allgemeine Info (Rundspruchsprecher: Nicht vorlesen)
Notfunkfrequenzen
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Von den Amateurfunkverbänden der IARU wurden Center of Activity (CoA) für den
Notfunk festgelegt. Die IARU hat bei der Festlegung der CoA-Frequenzen die
unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen der drei Regionen berücksichtigt,
was zu teilweise unterschiedlichen Notfunk-CoA-Frequenzen in den drei IARU-
Regionen führte. Stationen, die sich mit Notfunk befassen, sollten auf oder
in der Nähe dieser Frequenzen zu finden sein.
CoA-Frequenzen international (LSB)
Region 1: 3.760 MHz, 7.110 MHz
Region 2: 7.060 MHz, 7.240 MHz, 7.290 MHz
Region 3: 3.600 MHz, 7.110 MHz
Weltweit (in USB)
14.300 MHz
18.160 MHz
21.360 MHz
Notfunkfrequenzen national (DL)
3.643 MHz (LSB) Notfunkrundspruch und –runden
145.500 MHz (FM) Anruffrequenz mobil
433.500 MHz (FM) Anruffrequenz international
Für lokale oder regionale Ereignisse und Notrufe sollten auch
die örtlichen OV-Frequenzen berücksichtigt werden.
Info: Michael Becker, DJ9OZ / Referent für Not- und Katastrophenfunk im DARC
Anschrift der Bundesnetzagentur Reutlingen
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Bundesnetzagentur, Außenstelle Karlsruhe, Standort Reutlingen
Bismarckstraße 3
72764 Reutlingen
Die dort für uns zuständige Sachbearbeiterin ist:
Monika Zeller Telefon: 07121 926-282
Telefax: 07121 926-180
Auch Nachweise ortsfester Amateurfunkstellen nach Paragraf 9 der
BEMFV (Selbstanzeigen) sind zur BNetzA nach Reutlingen zu senden.
Bitte senden Sie auch auch eine freiwillige Erklärung an die BNetzA-
Außenstelle, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebsbedingungen nicht unter
das Nachweisverfahren fallen.
Fragenkataloge der BNetzA
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Die von der BNetzA Mainz herausgegebenen Fragenkataloge mit Musterfragen
zu den Amateurfunkprüfungen können bezogen werden werden von:
Bundesnetzagentur, Außenstelle Erfurt
Druckschriftenversand / Horst Reimann, DL4ARI
Zeppelinstraße 16 Telefon: 0361 7398-272
99096 Erfurt Telefax: 0361 7398-180
E-Mail: druckschriften.versand@bnetza.de
Im Internet sind Fragenkataloge als PDF-Dokument erhältlich:
www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/
RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/
Fragenkatalog_Basepage.html
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Nun viel Spaß mit den eingegangenen Meldungen.
Änderungen am Relais DB0SL (70 cm)
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Am Samstag, 01.12.2012 wird das 70-cm-Relais DB0SL in Deggendorf an das
Echolink-Netz angeschlossen und gleichzeitig der CTCSS-Ton von 71,9 Hz
aktiviert.
Das heißt, dass zum Betrieb über das 70-cm-Relais ab dem 01.12.2012 ein
CTCSS-Ton von 71,9 Hz zwingend erforderlich ist. Die Nodenummer von DB0SL
wird 691274.
Das 2-m-Relais von DB0SL bleibt unverändert zu Öffnen mit 1750-Hz-Rufton.
Info: Christian Reuter, DG6RCH (OVV U07)
Vortrag beim OV Regensburg (U13)
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Beim OV-Abend des OV Regensburg (U13) am 16. November 2012 hält Florian
einen Vortrag zum Thema: "Der Tag ohne Gestern". Bei diesem Thema geht es
um die Frage was nach dem "Big Bang", also dem Urknall passiert ist.
- Wie bildeten sich die ersten Teilchen und wie entstand die Schwerkraft?
- Welche Kräfte dominierten in der Ursuppe?
- Es geht um die Entstehung und den Zerfall von Strukturen und das
Überleben der Neutronen.
Wir treffen uns im Gasthaus "Kargl" in der Keilbergerstraße 3 in Wenzenbach-
Grünthal. Beginn ist um 20:00 Uhr nach den allgemeinen OV-Nachrichten. Gäste
sind wie immer herzlich willkommen.
Info: Helmut Ulrich, DH5RQ (OVV U13)
Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung
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Am 10./11. November veranstaltet der DARC e.V. seine Mitgliederversammlung.
Tagungsort ist das Hotel "Pyramide", Europa-Allee 1 in 90763 Fürth. Auf dem
Programm steht u.a. die Bestellung des neuen DARC-Geschäftsführers und die
Beratung sowie Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Die Tagung der Arbeitsgruppen über die Beratung der Anträge am Samstag
von 11:00 bis 13:00 Uhr sowie die Mitgliederversammlung von etwa 14:00
bis 18:00 Uhr und am Sonntag von 09:00 bis 12:00 Uhr sind für alle DARC-
Mitglieder öffentlich. Es ist somit erwünscht, dass zahlreiche Mitglieder
die Möglichkeit der aktiven Teilnahme an Beratung und Diskussionen vor Ort
wahrnehmen.
Die vorliegenden Anträge wurden nebst der Tagesordnung auf der DARC-Webseite
veröffentlicht. Es ist bis zur Versammlung auch noch möglich, seine Meinung
zu den Anträgen im Rahmen des gewünschten Meinungsbildes abzugeben.
Info: Peter Meßthaler, DG4NBI (OVV B02) / Distriktsvorsitzender Franken
QRV: DB0ANU auf 439.400 MHz
Umweltministerium legt Entwurf zur Änderung der BEMFV vor
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am
24. Oktober 2012 einen "Arbeitsentwurf" einer Verordnung vorgelegt, mit der
die bisherige "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektro-
magnetischer Felder" (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") ge-
ändert werden soll.
In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit
einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheini-
gung" der Bundesnetzagentur eingeholt werden muss. Funkamateure können statt
dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung:
"Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der Behörde einreichen.
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:
Die BEMFV soll künftig nicht nur für Hochfrequenzanlagen, sondern auch für
Niederfrequenzanlagen (ab 1000 Volt) und Gleichstromanlagen (ab 2000 Volt)
gelten.
An dem bisherigen Standortbescheinigungsverfahren und dem Anzeigeverfahren
für ortsfeste Amateurfunkanlagen ändert sich grundsätzlich nichts.
Für die Ermittlung der Sicherheitsabstände soll nicht mehr die zurückgezogene
Norm DIN VDE 0848 Teil 1 herangezogen werden, sondern die Norm EN 50413. Nach
Angaben des DARC enthalten beide Normen "nahezu inhaltsgleich (...) Mess- und
Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektromagnetischen Fel-
dern".
Für die Grenzwerte zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel (z.B.
Herzschrittmacher) soll nicht mehr der Normentwurf DIN VDE 0848-3-1 vom
Februar 2001 herangezogen werden, sondern die neuere Fassung dieses Norm-
entwurf vom Mai 2002. Dessen Grenzwerte liegen nach Angaben des DARC "für
die Geräte der Kategorie 1 im Kurzwellenbereich über den Personenschutzgrenz-
werten und sind (für Funkamateure) also nicht mehr beschränkend".
Der Entwurf sieht vor, dass Amateurfunkstellen in die EMF-Datenbank der
Bundesnetzagentur aufgenommen werden können, sofern der Betreiber zustimmt.
Die Zustimmung kann widerrufen werden; der Datenbankeintrag muss dann
unverzüglich gelöscht werden.
Der bisherige Passus, dass die BNetzA die Überprüfung einer Amateurfunkanlage
anordnen darf, wenn ihr "Hinweise" vorliegen, dass Anforderungen der BEMFV
nicht eingehalten werden, soll mit dem Zusatz ergänzt werden, dass "dazu
(...) die Amateurfunkstelle für eine messtechnische Überprüfung nach vorher-
iger Ankündigung sendebereit zu halten" sei. (Anmerkung der Funkmagazin-Red.:
Strittig dürfte sein, welche Rechte sich daraus für das Betreten von Privat-
wohnungen durch BNetzA-Mitarbeiter ergeben. Das zugrundeliegende FTEG bzw.
EMVG sieht eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Woh-
nung nach Art. 13 des Grundgesetzes nur bei besonders schwerwiegenden elek-
tromagnetischen Störungen vor, nicht jedoch bei bloßen "Hinweisen" auf ein
vermutetes Nichteinhalten der BEMFV.)
Die BEMFV soll künftig auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände enthalten. So
soll z.B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheini-
gung mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bisher sind Ver-
stöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.
Neben dem Arbeitentwurf zur Änderung der BEMFV hat das Umweltministerium auch
einen Entwurf zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt.
Beide Entwürfe sind bisher nur Verbänden und "beteiligten Kreisen" zugegangen.
Diese Gruppierungen haben die Möglichkeit, bis zum 14. November 2012 beim Um-
weltministerium Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen.
Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 01.11.2012
OV-Abende im Distrikt Bayern-Ost
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Freitag 09.11.2012
20:00 Uhr U09 im OV-Heim, Kulm bei Naabburg
20:00 Uhr U11 im Gasthaus "Vogel auf der Ries", Rennweg 1 in Passau
19:30 Uhr U29 in der Rot-Kreuz-Wache in Regenstauf
19:30 Uhr U14 im OV-Heim Steinach
20:00 Uhr U24 im Gasthaus "Sportgaststätte Mühlhausen"
Samstag 10.11.2012
20:00 Uhr U02 im Gasthaus "Loderbauer" in Bärndorf am Rande von Regen
19:30 Uhr U23 im Hotel "Ratsstüberl" in Waldsassen Basilikaplatz
19:30 Uhr U28 in den Karolin-Stuben im Hotel Vier Jahreszeiten in Waldkirchen
Mittwoch 14.11.2012
20:00 Uhr U03 im Gasthaus "Käsbauer" in 93413 Cham Forstamtstraße 7
Jeden Sonntag
10:00 Uhr U07 OV-Runde über DB0SL auf 145.700 MHz
Jeden Sonn- und Feiertag
10:00 Uhr U15 Treffen zum technischen Frühschoppen
bei den Waldvogelfreunden am Feuerhof neben dem Funkturm
Jeden Dienstag
19:00 Uhr U01 Clubstationstreff an DL0AO
Jeden Donnerstag
20:00 Uhr U27 im Clubheim "Alte Schule", Münchshofen
Sonder-DOK
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"KMK200" des OV Schwandorf (U18) vom 29.04.2012 bis 31.12.2012
zum 200 Geburstag vom Konrad Max Kunz (Komponist der Bayernhymne)
Veranstaltungen
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November 2012
09.-11. Amateuratstagung/Mitgliederversammlung beim Distrikt B
im Hotel Pyramide in Fürth
Dezember 2012
26. DARC Weihnachts-Wettbewerb 26.12.2012 08:30 - 10:59 UTC
Der Bayern-Ost-Rundspruch wird ausgesendet
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--> Donnerstags ab 19:00 Uhr über die Relais:
Regensburg, DB0TK auf 145.750 MHz
Regensburg, DB0RP auf 438.900 MHz
Landau, DB0SL auf 145.700 MHz
--> Freitags ab 19:00 Uhr über das Relais:
Cham, DB0YC auf 145.675 MHz
--> Freitags ab 19:30 Uhr über das Relais:
Trautmannshofen, DM0TMH auf 438.7125 MHz (Echolink 7011)
Nürnberg-Stadt, DB0UN auf 145.650 MHz
Nennslingen, DB0AMB auf 439.425 MHz (Echolink 233842)
Hersbruck, DB0EH auf 145.6625 MHz (Echolink 22580)
(nach dem DL- und Frankenrundspruch)
Der Distriktsrundspruch ist ab Freitagabend im Internet
auf der Homepage des Distriktes Bayern-Ost
unter www.darc.de/distrikte/u sowie auf der Homepage des OV Landshut (U08)
unter www.u08.de nachzulesen.
Die Redaktion erreichen Sie unter dl1rdb@darc.de. Redaktion und
Rundspruchsprecher bedanken sich fürs Zuhören und wünschen allen
einen guten Abend und ein erholsames Wochenende.
Hier war (Rufzeichen) an der Clubstation (Station). AWDH bis zum
nächsten Rundspruch am Donnerstag/Freitag ab 19:00 Uhr auf dieser QRG.
Nach einer kleinen Pause freue ich mich auf eventuelle Bestätigungen.
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Rudi, DG5RCH Dieter, DL1RDB Klaus, DD4SK
Telefon: 08733 1617 Telefon: 0941 7501968 PR: DD4SK@DB0SL
E-Mail: dg5rch@web.de E-Mail: dl1rdb@t-online.de
PR: DL1RDB@DB0FHN-8
Dieser Rundspruch wurde redaktionell bearbeitet von DH1NEK.
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