* Deutscher Amateur Radio Club e.V.
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* D * Mittelfränkischer Kinderrundspruch vom 05.01.2013
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* A R * Hier hört ihr aktuelle Informationen aus der Welt
* * des Amateurfunkdienstes für Kinder und Jugendliche.
* C * 2013/01: Buchstabe L "Lizenz"
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Es ist 11:30 MESZ, 09:30 UTC und hier ist DN1NBG mit der
Aussendung des Mittelfränkischen Kinderrundspruches für den Januar 2013.
Unsere Namen sind Pascal, DE7PAN und Marius, DE1MAF (beide B13).
Wir sind 13 und 14 Jahre alt und senden von der Klubstation DK0SC
des Ortsverbandes Schwabach-Roth (B13).
Wir übertragen den Rundspruch jeweils am ersten Samstag im Monat
über die Relaisfunkstellen:
DM0SC in Schwabach auf 438.9875 MHz, Echolink 548863
und
DM0TMH in Trautmannshofen auf 438.7125 MHz, Echolink 6000.
Hier ist die erste Ausgabe des Mittelfränkischen Kinderrundspruch im Neuen
Jahr mit dem Buchstaben L wie Lizenz. Als erstes wünschen wir allen Zuhörern
nachträglich alles Gute im neuen Jahr. Wir bedanken uns auch für die vielen
QSL-Karten, die uns erreicht haben.
Wie schon gesagt, geht es heute um den Buchstaben L wie Lizenz. Auch wir
Funkamateure besitzen eine sogenannte Lizenz also eine Zulassung zu etwas
Besonderem. Viele von Euch denken jetzt bestimmt an James Bond mit der Lizenz
zum Töten oder auch die Lizenz zum Lutschen, aber weit gefehlt, HI. Wir haben
die Lizenz zum Funken und das unterscheidet uns z.B. von den CB-Funkern.
Die Lizenz heißt aber eigentlich gar nicht Lizenz. Die richtige und voll-
ständige Bezeichnung des amtlichen Dokumentes ist Amateurfunkzeugnis. Dieses
Amateurfunkzeugnis besteht aber auch wieder aus zwei Teilen:
- Das eigentliche Amateurfunkzeugnis
Das ist die Bestätigung, dass man die fachliche Prüfung für Funkamateure
erfolgreich abgelegt hat. Man bekommt es direkt nach der Prüfung.
- Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdiest
In dieser steht nun endlich unser zugeteiltes Amateurfunkrufzeichen,
mit dem wir Funkbetrieb durchführen dürfen.
Der Einfachheit halber nennt man diese beiden Dokumente oft nur Lizenz.
Eine Person mit einem Amateurfunkzeugnis ist dann auch einfach nur ein
lizenzierter Funkamateur oder noch einfacher ein OM (old man). Man macht
es sich hier in der Praxis oft ein bisschen einfacher. Wie z.B. auch beim
Führerschein für einen PKW. Der müsste ja eigentlich auch Fahrerlaubnis
heißen. Aber das kommt später...
Nun aber schnell wieder zurück zu unserer Funklizenz, zu deren Erwerb man
übrigens noch nicht volljährig sein muss. Um eine solche Lizenz zu bekommen,
muss man als zukünftiger Funkamateur eine Prüfung ablegen. Prüfungen kennt
ja jeder von Euch, wie z.B. eine Mathematikprüfung oder eine Deutschprüfung
und auch für den Quali muss man ebenfalls eine umfangreiche Prüfung bestehen.
Die Funkprüfung wird allerdings nicht in der Schule abgelegt, sondern bei der
Bundesnetzagentur, abgekürzt BNetzA.
Wie kann ich nun die Prüfung ablegen?
Als erstes sollte man einen Amateurfunklehrgang besuchen und sich dabei die
Grundkenntnisse aneignen. Ein Beispiel wäre da der OM Eckhard, DH1NEK. Er
bietet seit 14 Jahren jedes Jahr einen Einsteigerkurs für die Amateurfunk-
klasse E an. Es gibt aber auch sogenannte Fernkurse, bei denen man die
Lehrgangsunterlagen in kleinen Stücken per E-Mail bekommt und sie alleine
zu Hause oder unterwegs durcharbeiten muss.
Jetzt müssen wir mal kurz diese Klassen erklären! Die Amateurfunkklassen
haben natürlich nichts mit Schulklassen zu tun, wobei es schon eine Ähnlich-
keit gibt. Wenn Du in die Schule kommst, bist Du meist in der ersten Klasse,
was bedeutet, dass Du erst mal die Grundkenntnisse lernst. Ein paar Jahre
später bist Du dann z.B. schon in der fünften Klasse und hast schon einiges
an Erfahrung in Deutsch und Mathematik.
Im Amateurfunk gibt es ebenfalls mehrere Klassen. Hier bei uns in Deutschland
sind es im Moment nur zwei: Die Klasse E also die "kleine" Klasse und die
Klasse A, diese wäre dann die große Klasse also die fünfte Klasse.
Was ist nun der Unterschied zwischen den Klassen E und A?
Bei der Klasse E gibt es ein paar Einschränkungen wie z.B. die geringere
erlaubte Sendeleistung und man darf auf bestimmten Bändern keinen Sende-
betrieb durchfüren. Die Klasse A hingegen bietet alles an Spielmöglichkeiten
im Amateurfunk was es gibt.
Aber wie gesagt, für beide Klassen braucht man eine Lizenz zum Funken.
Wie sieht nun so eine Prüfung überhaupt aus?
Nun, sie besteht aus drei theoretischen Teilen. Theoretisch bedeutet, dass
es eigentlich nur schriftliche Prüfungen sind. Diese werden, wie auch die
Führerscheinprüfung, im Multiple-Joice-Verfahren durchgeführt. Bei Multiple-
Joice wird eine Frage gestellt und dazu vier Antworten vorgegeben, wovon
aber nur eine richtig ist. Genau, wie beim beliebten Fernsequiz mit Günter
Jauch. Der Prüfungteilnehmner muss dann nur noch die richtige Antwort aus-
wählen.
Wieso "eigentlich nur schriftliche" Prüfungen?
Um z.B. den technischen Teil der Prüfung zu bestehen muss man nicht alle
Fragen richtig beantworten. Man hat die Prüfung bereits mit 75% richtigen
Antworten bestanden. Sollte nun ein Prüfungsteilnehmer knapp unter dieser
Grenze sein, wird meist noch eine mündliche Prüfung angeboten, in der der
Prüfling die Möglichkeit hat, sich noch etwas zu verbessern und damit die
Prüfung dann doch noch zu bestehen.
Ihr braucht aber keine Angst vor den Prüfern zu haben. Sie sind alle selbst
erfahrene Funkamateure und freuen sich über Nachwuchs im Amaterfunk. Natürlich
stellen sie Euch nur leichte Fragen, die ihr sicher beantworten könnt...
Wie wir also schon mitbekommen haben, besteht die Prüfung aus drei theoreti-
schen Teilen, einen haben wir ja schon angegeben: Den technischen Teil.
Die anderen beiden sind Betriebstechnik und Vorschriften. Man muss also in
allen drei Teilen mindestens 75% der Fragen richtig beantworten, um dann das
Amateurfunkzeugnis zu bekommen.
Was ist der Prüfungsunterschied bei den Klassen E und A?
Also in Zahlen ausgedrückt, gibt es ca. 600 mögliche Fragen zur Klasse E
und 1200 mögliche Fragen zur Klasse A. Bei der Prüfung wird aber nur ein
kleiner Teil davon gestellt.
Sehen wir uns nun mal eine technische Frage an:
Wie lauten die Bezeichnungen der Anschlüsse eines bipolaren Transistors?
Und hier die vier möglichen Antworten dazu:
A: Emitter, Basis, Kollektor
B: Emitter, Drain, Source
C: Drain, Source, Kollektor
D: Drain, Gate, Source
Die richtige Antwort ist natürlich A.
Nun sehen wir uns mal eine betriebstechnische Frage an:
Sollen Sie im Sprechfunkverkehr Abkürzungen aus den Q-Gruppen
oder aus den anderen Abkürzungen im Funkverkehr verwenden?
Und hier die vier möglichen Antworten:
A: Ja, weil die Abkürzungen die Abwicklung des Funkverkehrs
beschleunigen.
B: Nein, weil die Abkürzungen für den Telegrafiefunkverkehr vorgesehen
sind.
C: Ja, weil die Abkürzungen bei deutschsprachigen Funkverbindungen
erlaubt sind.
D: Ja, weil die Abkürzungen die Besonderheit der Sprache im Funkverkehr
kennzeichnet.
Wer jetzt meint, A sei richtig, liegt falsch!
Die richtige Antwort ist B.
So jetzt schauen wir uns noch eine Prüfungsfrage aus den Vorschriften an:
Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Hier wieder die vier möglichen Antworten:
A: Ein Amateurfunkzeugnis.
B: Eine EMVU-Bescheinigung.
C: Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle
keine Störungen verursacht.
D: Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Was glaubt ihr ist die richtige Antwort? (kurz warten)
Genau, Antwort D ist richtig.
In der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst steht ja auch
unser zugeteiltes Amateurfunkrufzeichen, ohne dem wir gar keinen
Funkbetrieb durchführen dürfen.
Wir wollen jetzt aber nicht noch mehr Fragen hier vorstellen. Wer sich mal
selbst testen möchte, kann eine simulierte Prüfung im Internet in aller Ruhe
von zu Hause aus ablegen. Wie immer, einfach unseren Freund GOOGLE fragen.
Es gibt die Fragenkataloge mit allen Musterfragen und den richtigen Antworten
auch online.
Ich bin sicher, dass der eine oder andere Funkamateur so manche Frage nicht
mehr beantworten kann, HI.
Direkt nach der bestandenen Prüfung, bekommt man vom Prüfer das Amateurfunk-
zeugnis als Bestätigung, dass man die Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Viele Funkamateure hängen das Zeugnis mit Stolz in einem Rahmen im Shack
auf.
Nach ca. einer Woche bekommt man dann einen großen Umschlag mit der Zulassung
zur Teilnahme am Amateurfunkdienst von der Bundesnetzagentur zugeschickt.
Nun hat man endlich sein eigenes, weltweit einmaliges Rufzeichen
und kann alleine ohne Ausbilder Funkbetrieb durchführen. Der lange
Weg zum lizenzierten Funkamateur ist geschafft!
Das war der Rundspruch vom Januar 2013.
Text von DK5NAD und DC9JVN, redaktionelle Bearbeitung durch DH1NEK.
Unsere E-Mailadresse lautet: kinderrundspruch@dk0sc.de
Wer von uns eine QSL-Karte haben möchte, gibt es bitte beim Bestätigungsverkehr
mit an.
Der nächste mittelfränkische Kinderrundspruch wird am Samstag,
2. Februar 2013 ab 11:30 Uhr gesendet und behandelt mit dem
Buchstaben M das Thema "Modulationsarten".
Jetzt sind wir gespannt, wer uns alles gehört hat!
DN1NBG geht nach einer kleinen Umschaltpause auf Empfang.